Mittelstandsbeauftragte Gleicke: Neuer Leitfaden für mehr Rücksicht auf KMU in der Gesetzgebung

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Heute wurde die im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellte Studie „Berücksichtigung von KMU-Belangen in der Gesetzesfolgenabschätzung“ veröffentlicht. Sie wertet die Betroffenheit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch rechtliche Regelungen umfassend aus und kommt zu dem Ergebnis, dass KMU häufiger Beratungsleistungen zukaufen müssen, weil Spezialwissen und Routine fehlen. Auch aus gesetzlichen Vorgaben resultierende einmalige Ausgaben und Investitionen belasten KMU stark. Daher stellt die Studie einen standardisierten und praxisnahen Leitfaden zur Verfügung, der ein neuartiges, leicht handhabbares Verfahren zur Berücksichtigung von KMU-Belangen bei künftigen Rechtsetzungsverfahren des Bundes beinhaltet, und zwar bereits ab der Entwurfsphase.

Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragte der Bundesregierung für den Mittelstand: „Viele der über drei Millionen kleinen und mittleren Unternehmen können sich im Gegensatz zu Konzernen und Großunternehmen häufig keine eigenen Rechtsabteilungen oder spezialisierten Kanzleien leisten. Sie tun sich deshalb mit komplizierten und umfangreichen Regelwerken oft besonders schwer. Deshalb sollte jede neue Vorschrift vor Inkrafttreten gründlich geprüft werden, ob sie praxistauglich ist und ob die entstehenden finanziellen oder bürokratischen Belastungen vertretbar sind.“

Die von der Kienbaum Management Consultants GmbH erstellte Studie bildet die Basis für eine Weiterentwicklung der deutschen Gesetzesfolgenabschätzung.

Die Studie steht Ihnen hier zur Verfügung.



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