Technische Änderungen an den Russland-Sanktionen bringen mehr Klarheit und weniger Bürokratie für europäische Unternehmen – Reichweite der sektoralen Wirtschaftssanktionen bleibt unangetastet

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Europäische Union hat technische Änderungen an den sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen Russland veröffentlicht, die am 6.12.2014 in Kraft getreten sind (siehe ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 20-24). Klarer gefasste Vorschriften und Definitionen machen die EU-Rechtstexte für die Unternehmen anwendungsfreundlicher.

Unter anderem wird nun klargestellt, dass Kredite zur Finanzierung legaler Handelsgeschäfte unter Beteiligung bestimmter russischer Staatsbanken nicht nur für Geschäfte zwischen der EU und Russland, sondern erst recht auch für Geschäfte mit Unternehmen in Drittstaaten weiterhin erlaubt sind. Hier kam es bislang zu Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit solcher Darlehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Präzisierung der Genehmigungspflicht für Exporte von Gütern, die für eine Verwendung in bestimmten Bereichen der russischen Ölindustrie geeignet sind. Die relevante Güterliste wird durch die Änderung weniger Positionen stärker auf Güter konzentriert, die spezifisch in der Ölindustrie Verwendung finden. Überflüssige Genehmigungsverfahren für Exporte in andere – nicht sanktionierte – Industriebereiche werden so vermieden. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen, ohne die Wirkung der Sanktionen zu tangieren.



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