TRATON strebt Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre der MAN SE an
München, 02.03.2020 (PresseBox) –
Vorstand der TRATON SE übermittelt MAN SE Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag
Förmliches Verlangen an MAN SE übermittelt, Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs einzuleiten
Angemessene Barabfindung für Aktionäre der MAN SE
Kunden und Aktionäre der TRATON SE profitieren von vereinfachter Gesamtkonzernstruktur
Der Nutzfahrzeughersteller TRATON SE (TRATON) beabsichtigt, die MAN SE (MAN) auf TRATON zu verschmelzen, um die Gesamtkonzernstruktur der TRATON GROUP zu vereinfachen. Im Zusammenhang mit dieser Verschmelzung beabsichtigt TRATON, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MAN auf TRATON gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durchzuführen (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out). Der Vorstand von TRATON hat daher dem Vorstand von MAN heute den Vorschlag zur Aufnahme von Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag sowie das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs einzuleiten.
TRATON hält derzeit bereits 94,36 % des Grundkapitals von MAN und wird den Minderheitsaktionären von MAN eine angemessene Barabfindung für den Erwerb der ausstehenden 5,64 % der MAN-Aktien zahlen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung steht derzeit noch nicht fest.
Seit der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen TRATON und MAN mit Wirkung zum 1. Januar 2019 beendet worden ist besteht ein faktisches Konzernverhältnis. Entfällt die MAN SE als Zwischenholding, kann TRATON die Gesamtkonzernstruktur effizienter gestalten und Entscheidungen schneller umsetzen. Zudem kann der Verwaltungsaufwand verringert werden.
Infolge der Verschmelzung werden insbesondere die MAN Truck & Bus SE sowie die Scania AB zu hundertprozentigen unmittelbaren Töchtern der TRATON SE.
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