Service für Korrekturen von Country by Country Reports
Finanzverwaltung fordert vermehrt Korrekturen des Country by Country Reports
Uns erreichen vermehrt Anfragen zu Korrekturen bereits eingereichter Country by Country Reports für zurückliegende Jahre (z.B. 2016 und 2017). Die Finanzverwaltung scheint in diesen Jahren angekommen zu sein. Oft wurden bei der Übermittlung z. B. falsche Vorzeichen bei der Kennzahl der gezahlten Steuern gemeldet. Die Firmen werden nun aufgefordert, die Meldung zu korrigieren. Die Korrektur muss allerdings im vorgeschriebenen XML-Format erfolgen und hier wird es leider etwas kompliziert. Zunächst muss die alte Meldung mit einer sogenannten Löschmeldung im XML-Format über das BZSt Online Portal (BOP) zur Löschung beantragt werden. Hierbei muss man sich auf die ursprünglich eingereichte Meldung beziehen. Nach der Bestätigung der Löschmeldung kann man dann die korrigierte Meldung im XML-Format melden.
Universal Units unterstützt gerne bei der Erstellung der Löschmeldung und bei der Meldung der korrigierten Werte. Dies gilt auch für Kunden, die ihre ursprüngliche Meldung nicht über unseren U2 CbCR XML Konverter eingereicht haben. Für Neukunden wird das Full-Service-Paket bis zum 30.06.2021 für pauschal EUR 500 angeboten, Bestandskunden zahlen EUR 250.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Universal Units GmbH
Uhlandstr. 14
10623 Berlin
Telefon: +49 (30) 310141-98
Telefax: +49 (30) 310141-99
https://universalunits.com
Dateianlagen:
