Cloud-Computing im Bankenwesen – Übersicht der regulatorischen Anforderungen

Die Nutzung von Cloud-Computing unterliegt im Finanzwesen besonders strengen Vorgaben, die in der Vertragsgestaltung mit Providern zu beachten sind.

Pressemeldung der Firma noventum consulting GmbH
Cloudcomputing im Bankwesen


Im Bankenwesen wird Cloud-Computing ein immer wichtigeres Thema. Trotz Orientierungshilfen von EBA und BAFIN bleibt die Unsicherheit über die regulatorischen Anforderungen. Es stellt sich daher die Frage, welche aufsichtsrechtlichen und relevanten Vorgaben im Cloud-Computing beachtet werden müssen. noventum Cloud-Experte Sam Hintzen kennt die Feinheiten und gibt in seinem Artikel einen systematischen Einblick in das komplexe Thema.

Relevante Gesetze und Richtlinien im Überblick

Strategie

Analyse und Wesentlichkeitsbetrachtung

Vertragsgestaltung bei wesentlichen Auslagerungen

Mit noventum-Beratung auf dem Weg in die Cloud

Exit-Strategie

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf nc360°, dem Nachrichtenportal der noventum consulting GmbH.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
noventum consulting GmbH
Münsterstraße 111
48155 Münster
Telefon: +49 (2506) 9302-0
Telefax: +49 (2506) 9302-23
http://www.noventum.de



Dateianlagen:
    • Cloudcomputing im Bankwesen
    • noventum Vorgehensmodell Cloud Computing
Die noventum consulting GmbH ist eine international tätige IT Management Beratung. 1996 in Münster gegründet, ist noventum heute mit über 100 Mitarbeitern in Münster und Düsseldorf vertreten. In Luxemburg arbeitet ein selbständiges noventum-Partnerunternehmen. Geschäftsführender Gesellschafter ist Uwe Rotermund. noventum consulting unterstützt seine Kunden bei ihren IT-Herausforderungen und in ihrem Bemühen um eine moderne Unternehmenskultur. Kunden sind überwiegend Dax-Konzerne sowie mittelständische Unternehmen und Organisationen mit großer IT-Infrastruktur.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.