Förderkredite bei Liquiditätsproblemen im Zuge der Corona-Krise
Diese finanzielle Unterstützung steht Unternehmen zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zur Verfügung
Im Zuge der Corona-Krise werden zahlreiche Unternehmen in den kommenden Monaten mit finanziellen Schwierigkeiten und Liquiditätsproblemen zu kämpfen haben. Um dem entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium schnell reagiert. Betroffenen Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie die Darlehensprodukte der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der jeweiligen Landesbanken zur Verfügung.
Eckdaten KfW Sonderprogramm:
für kleine, mittelständische und große Unternehmen
Unterprogramme: KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit
verbesserte Risikoübernahme bei Krediten
Erhöhung auf 90% Haftungsfreistellung für wichtige Betriebsmittel bei KMU und bei größeren Unternehmen auf 80% Haftungsfreistellung
Zinsverbesserungen: zwischen 1% und 1,46% p.a. für KMU, sowie zwischen 2% und 2,12% für größere Unternehmen
KfW-Unternehmerkredit:
Durch den KfW-Unternehmerkredit erhalten mittelständische und große Unternehmen, Einzelunternehmen und Freiberufler, die seit mindestens 5 Jahren bestehen, eine zinsgünstige Finanzierung für ihr Vorhaben im Inland. Daneben können kleine und mittlere Unternehmen besonders günstige Konditionen erhalten. Zudem wird den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) auf Wunsch eine Haftungsfreistellung von 80% bzw. für kleine und mittlere Unternehmen von 90% gewährt.
ERP-Gründerkredit:
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmensfestigungen. Darunter fallen alle Formen der Existenzgründung, z.B. die Errichtung von Unternehmen, deren Übernahme oder die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Darüber hinaus werden Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit finanziert. Gefördert werden Gründer sowie Freiberufler und gewerbliche mittelständische Unternehmen, die noch keine 5 Jahre bestehen. Zudem wird den durchleitenden Finanzierungspartnern (Banken und Sparkassen) auf Wunsch für Antragsteller, die bereits 3 Jahre am Markt aktiv sind, eine Haftungsfreistellung von 80% bzw. für kleine und mittlere Unternehmen von 90% gewährt.
Kreditförderungen der einzelnen Bundesländer geben ähnliche Konditionen wie das KfW Sonderprogramm an.
Bei Interesse an einem Förderkredit sowie bei der Antragsstellung hilft die EurA AG gerne weiter.
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