Handelsaufnahme der 1,00% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021
Die Biofrontera AG (Aktien der Biofrontera AG ISIN: DE0006046113) hat am 18. August 2020 die vollständige Platzierung der 1,00% qualifiziert nachrangigen Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 mit einem Bruttoemissionserlös von EUR 7,9 Mio. bekannt gegeben. Im Rahmen der Emission wurden 2.638.150 qualifiziert nachrangige, auf den Inhaber lautende Pflichtwandel-Teilschuldverschreibungen (die „Teilschuldverschreibung“) ausgegeben. Der Bezugspreis lag bei 100% des Nennwerts, entsprechend EUR 3,00 pro Teilschuldverschreibung.
Die Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 mit der WKN A3E454 / ISIN DE000A3E4548 hat eine maximale Laufzeit bis zum 20. Dezember 2021. Die Einbeziehung in den Handel im Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse ist heute, den 20. August 2020, erfolgt.
Gemäß § 8 (2) der Anleihebedingungen der Pflichtwandelschuldverschreibung 2020/2021 ist die Biofrontera AG als Emittentin zeitlich unbefristet jederzeit zur „Pflichtwandlung“ berechtigt, wenn der Kurs der Aktie (ISIN: DE0006046113) der Emittentin EUR 4,50 überschritten hat (der „Pflichtwandlungsauslösungspreis“). Maßgeblich hierfür ist der volumengewichtete Durchschnittskurs der an der Frankfurter Wertpapierbörse im XETRA-Handel festgestellten Tageskurse der Aktie der Emittentin während eines zusammenhängenden Zeitraums von fünfzehn Handelstagen. Der Pflichtwandlungsauslösungspreis ist zum heutigen Tage gemäß der oben beschriebenen Ermittlung bereits überschritten, der relevante Durchschnittskurs liegt bei EUR 4,8350. Die Emittentin behält sich vor, zu welchem Zeitpunkt sie von ihrem Recht zur Pflichtwandlung Gebrauch macht und wird den nach Abwägung aller vorhersehbaren Umstände günstigsten Zeitpunkt dafür wählen. Die Aufforderung zur Pflichtwandlung gemäß § 16 der Anleihebedingungen wird im Bundesanzeiger und auch als Pressemitteilung bekannt gegeben.
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