Dem Einberufungsverlangen auf eine außerordentliche Hauptversammlung durch die Maruho wird nicht nachgekommen
Pressemeldung der Firma Biofrontera AG
Die Biofrontera AG (ISIN: DE0006046113) wird dem Einberufungsverlangen der Maruho Deutschland GmbH gem. § 122 Abs. 1 AktG auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, die das am 15. Juli 2022 veröffentlichte freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, erörtern soll, nicht nachkommen. Gemäß der von der Deutsche Balaton AG veröffentlichten Angebotsunterlage endet die Annahmefrist am 12. August 2022 um 24:00 Uhr.
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Biofrontera AG
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