Monopolkommission stellt ihr XX. Hauptgutachten vor – Kabinett schlägt neue Mitglieder vor

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Monopolkommission hat heute ihr XX. Hauptgutachten 2012/2013 mit dem Titel „Eine Wettbewerbsordnung für Finanzmärkte“ an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übergeben. Sie legt damit eine gründliche Analyse der wettbewerblichen Situation der deutschen Wirtschaft und vielfältige Empfehlungen zu ihrer Verbesserung vor.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Sontowski: „Ich danke der Monopolkommission für ihr umfangreiches Gutachten. Die Einschätzungen der Monopolkommission unterstützen den von der Bundesregierung eingeschlagenen Weg bei der Reform des EEG. Auch die Regeln der Bankenunion hält die Monopolkommission grundsätzlich für geeignet, die bestehenden Schwierigkeiten anzugehen. Die weitergehenden Vorschläge der Monopolkommission für mehr Wettbewerb im Energiebereich und im Bankensektor wird die Bundesregierung einer näheren Betrachtung unterziehen. Besonders zu begrüßen ist, dass sich die Monopolkommission intensiv mit den Herausforderungen des Internets für die Wettbewerbspolitik beschäftigt. Die Bundesregierung sieht dies als wichtigen Beitrag für ihre laufende Prüfung politischen Handlungsbedarfs in diesem Bereich. Auch die Vorschläge für mehr Transparenz bei kommunalem Handeln wird die Bundesregierung sorgfältig prüfen.“

Die Bundesregierung wird nach Anhörung der Wirtschaft eine Stellungnahme zum Hauptgutachten beschließen und diese voraussichtlich zum Ende des Jahres Bundestag und Bundesrat vorlegen.

Das Kabinett hat heute außerdem über die Nachfolge von Herrn Prof. Dr. Justus Haucap beschlossen, der am 30. Juni 2014 aus der Monopolkommission ausgeschieden ist. Sein Nachfolger wird Prof. Achim Wambach. Für Herrn Dr. Thomas Nöcker, dessen erste Amtszeit zum 30. Juni abgelaufen ist, schlägt die Bundesregierung eine Verlängerung um weitere vier Jahre vor. Die Bundesregierung unterbreitet die Vorschläge dem Bundespräsidenten, der die Mitglieder für die Dauer von vier Jahren beruft.



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