Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer
LKC fordert höhere Freibeträge für Unternehmen
Das mit Spannung erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer ist verkündet. Das derzeitig geltende Gesetz ist wie erwartet im Hinblick auf die bisherigen Erleichterungen für Betriebsvermögen im Vergleich zu Privatvermögen mit dem Gleichheitssatz unvereinbar. Damit sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes so ausgefallen, wie es Steuerexperten bereits vermutet hatten, sagt Nicolas Kemper, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater und Gründungspartner von LKC Kemper Czarske v. Gronau Berz, eine der führenden Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland.
„Die Richter verlangen eine Regelung, bei der Unternehmer und Privatpersonen weniger differenziert behandelt werden.“ Der Gesetzgeber muss nun bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. „Danach gilt es, alle bestehenden Testamente, Erbverträge und Gesellschaftsverträge mit Nachfolgeregelungen gründlich auf den Prüfstand zu stellen“, so Kemper.
Derzeit sei allerdings noch nicht abzusehen, welche genauen Änderungen sich für Unternehmen ergeben, dies werde erst aus der neuen Gesetzgebung ersichtlich sein. Kemper bedauert, dass es die bisherigen Vergünstigungen bei der Vermögensübergabe zukünftig nicht mehr geben wird. Aus seiner Sicht seien diese aber insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen notwendig. „Bereits heute sind viele Betriebe in ihrem Fortbestand gefährdet, wenn aufgrund von hoher Erbschaftsteuer Liquidität entzogen wird.“
Bei den nun fälligen Neuregelungen sieht Kemper Gestaltungsspielräume und fordert daher verbesserte Möglichkeiten zur Stundung der anfallenden Erbschaftsteuer sowie zur Schenkungsteuer bei vorweggenommener Erbfolge. Zudem sei eine Erhöhung der Freibeträge wünschenswert.
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