Ombudsmann zu Auswirkungen der Reform der Lebensversicherung, Transparenz und Nachholbedarf bei Vermittlern

Exklusiv-Interview mit Prof. Dr. Günter Hirsch, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesgerichtshofs und seit 2008 Versicherungsombudsmann

Pressemeldung der Firma 1A.NET - Das Verbraucherportal

In einem Exklusiv-Interview mit dem 1A Verbraucherportal spricht der Ombudsmann für Versicherungen Prof. Dr. Günter Hirsch über seine Erfahrungen bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern und Versicherungsunternehmen sowie über aktuelle Entwicklungen in der Branche.

Prof. Dr. Günter Hirsch ist ehemaliger Präsident des Bundesgerichtshofs und seit 2008 Ombudsmann für Versicherungen. Gegenüber dem 1A Verbraucherportal spricht er über die kürzlich veröffentlichte Beschwerdestatistik und nimmt zu aktuellen Entwicklungen und Gesetzesinitiativen Stellung. Das vollständige Interview ist unter http://news.1a.net/versicherung/interview-versicherungsombudsmann-prof-dr-guenter-hirsch-16880 nachzulesen.

Häufig betroffene Versicherungssparten

Die Gesamtzahl der beim Ombudsmann eingereichten Beschwerden sind 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 8,6 Prozent gestiegen, wofür es laut Hirsch keinen monokausalen Zusammenhang gebe. Häufig richten sich die Beschwerden an Anbieter von Lebens- und Rentenversicherung. Ihre Zahl sei im vergangenen Jahr um 13,2 Prozent auf über ein Drittel aller Beschwerden angestiegen. Die zweithäufigste Sparte ist die Rechtsschutzversicherung. Hier seien die Beschwerden um etwa 6 Prozent gestiegen, so Hirsch.

Branche mit Verbesserung bei der Transparenz

Einschlägige Umfragen zeigen weiterhin eine Unzufriedenheit vieler Verbraucher mit ihrem Versicherer, wenn es um Service, Transparenz und Produktverständlichkeit geht. Laut Prof. Hirsch habe die Branche die Defizite aber erkannt und „tut einiges zur Verbesserung der Transparenz und Laienverständlichkeit ihrer Produkte“. Nachholbedarf sieht der Ombudsmann aber nach wie vor bei den Vermittlern, die verinnerlichen müssten, dass „jeder Kunde so zu informieren ist, dass er selbstbestimmt und eigenverantwortlich entscheiden kann, ob das angebotene Produkt seinen Bedürfnissen und Wünschen entspricht.“

Mehr Unklarheiten durch LV-Reform

Obwohl die Auswirkungen der Reform der Lebensversicherung noch nicht im Detail absehbar seien, könnte das neue LV-Gesetz zu mehr Unklarheit und damit einem Anstieg der Verbraucherbeschwerden führen. Grund seien laut Hirsch „Auslegungsfragen“ und „Interpretationsspielräume“ der gesetzlichen Regelungen.



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